Die AGB sind auf der Grundlage der von der VDZI empfohlenen AGB’s vom 27. Januar 2003 festgelegt.
(veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 25 vom 6. Feb 2003, S.2133)
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den AGB des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt.
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung
durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des
Auftragnehmers. Die AGB bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.
Preise:
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung, laut BEL oder BEB gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten-Angebote beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültigen Preise. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind
nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10% werden vom Auftraggeber ohne vorherige
Rücksprache anerkannt. Bei Erhöhung über 10% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem
Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z.B. Zähne, Edelmetall)
verändern den Kosten-Plan in jedem Fall dementsprechend.
Haftung und Gewährleistung:
Der Auftraggeber hat die Arbeit sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Unterlagen sowie
genügend Zeit zur Verfügung zu stellen.
Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien
Sache beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der
Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine Gewährleistung auf die Arbeit mit Fertigstellung
dieser von 2 Jahren.
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruht.
Arbeitsunterlagen:
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt.
Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen.
Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen,
die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache an den Auftraggeber zurückgesandt
werden. Für die Folgen fehlender Modelle und Abformungen muss in jedem Fall der Auftraggeber
einstehen.
Material- und Zubehörteilstellung:
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile ( Geschiebe
etc.) können mit einem handelsüblichen Zuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter
vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Teile gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die
Aufbewahrung der angelieferten Teile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen
Angelegenheiten aufwendet.
Zahlung:
Die ausgewiesenen Beträge sind zahlbar innerhalb von 60 Tagen mit 3% Skonto, oder nach 60 Tagen
ohne Abzug. Gültig ist bei allen Zahlungsarten der Zeitpunkt der Kontogutschrift. Bei Zahlungsverzug
können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ($ 247 BGB) berechnet
werden. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen
und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Eigentumsvorbehalt:
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung
aller gestellten Forderungen, auch der Nebenforderungen aus Geschäftsverbindungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
© 2018 DentoGrimm